Landgericht Crailsheim
Das Landgericht Crailsheim war ein von 1808 bis 1810 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Crailsheim (im heutigen Landkreis Schwäbisch Hall). Es gehörte zum Rezatkreis.[1]
Es hatte eine Größe von 3 Quadratmeilen und 9067 Einwohner.[2] Mit dem Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg vom 18. Mai 1810 fiel das Landgericht an das Königreich Württemberg. Seit 1813 war es Bestandteil des neu geschaffenen Oberamtes Crailsheim.